Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Teilverkauf der eigenen Immobilie

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen spricht ein brisantes Thema an
Taschenrechner, Stift und Modell eines Hauses

Beim fünften verbraucherpolitischen Frühstück der Verbraucherzentrale Hessen diskutierte Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, mit Expertinnen und Experten heute darüber, ob der Teilverkauf der eigenen Immobilie eine gute Möglichkeit ist, die Rente aufzubessern. „Wir stellen fest, dass die Situation in dieser Frage alles andere als zufriedenstellend ist“, resümiert Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „So fehlt es beispielsweise an Mindeststandards für Produkte, die zum Teilverkauf von Immobilien dienen. Die Anbieter von solchen Produkten müssen verpflichtet werden, ihre Kunden vorvertraglich transparent über die tatsächlichen Kosten zu informieren.“ 

Off

Gudrun Römhild, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen und im Bereich Immobilienfinanzierung tätig, wies auf Probleme in der Altersvorsorge hin, die zu einem steigenden Interesse an Immobilienverzehrprodukten führt. Steigende Lebenshaltungskosten und sinkendes Rentenniveau führen bei Senioren zu einem erhöhen Liquiditätsbedarf. „Die Anbieter von ‚Teilverkaufsprodukten‘ verlangen hohe Nutzungsentgelte dafür, dass die Menschen weiter in ihrer Immobilie wohnen dürfen“, warnt Römhild.

Dr. Karolin Kirschenmann, ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim, stellte kurz ihre Studie zur Umkehrhypothek vor. Sie kommt zu dem Ergebnis, Umkehrhypotheken, mit denen man im Alter eine schuldenfreie Immobilie etwa zur Aufbesserung der Rente beleihen kann, haben sich in Deutschland bisher nicht durchgesetzt. „Eigentümer scheinen bei Entscheidungen rund um das Thema Immobilienverzehr emotional geleitet zu werden. Gleichzeitig offenbaren die Anbieter aufgrund der damit verbundenen Risiken eine große Zurückhaltung gegenüber Umkehrhypotheken“, sagt Dr. Karolin Kirschenmann.

Alexander Krolzik, Leiter der Abteilung Baufinanzierung der Verbraucherzentrale Hamburg, legte den Schwerpunkt seines Vortrags auf die Risiken des Teilverkaufs. Neben den hohen Kosten kritisierte er vor allem, dass beim Teilverkauf allein der Verbraucher das Wertentwicklungsrisiko der Immobilie trägt.

Katharina Lawrence, Referentin Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen, brachte die Erwartungen an die Finanzinstitute auf den Punkt. Viele Liquiditätsprobleme im Alter lassen sich auch anders lösen, zum Beispiel mit tilgungsfreien Darlehen. Gefragt ist auch der Gesetzgeber für die Festlegung von Mindeststandards für Immobilienverzehrprodukte. Es könne auch nicht sein, dass die Anbieter solcher Angebote ohne jede Aufsicht frei am Markt agieren, so Lawrence.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will nun auch in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.
Ein Mann und eine Frau sitzen vor einem Laptop, auf dem Bildschirm die Seite des Bundesjustizamts

Klage gegen Stromio: Ins Klageregister eintragen

Sie wollen sich an der Musterfeststellungsklage gegen Stromio beteiligen? Dann müssen Sie sich ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Wir zeigen, wie das geht, und stellen einen Mustertext für Ihre Begründung zur Verfügung.